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   VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134   

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VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134 (https://dejure.org/2016,4281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134 (https://dejure.org/2016,4281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 3 ZB 13.2134 (https://dejure.org/2016,4281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabeanspruch von E-Mails der Mitarbeiter zur Rehabilitation eines Beamten i.R.d. Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • rewis.io

    Kein Anspruch aus der Fürsorgepflicht auf Herausgabe unberechtigter E-Mails

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabe; Email; Dienstposten; Ermessensentscheidung; Stellenbesetzung; Fürsorgepflicht; Vorwürfe; Rehabilitation; Adressatenkreis

  • rechtsportal.de

    BeamtStG § 45 S. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Herausgabeanspruch von E-Mails der Mitarbeiter zur Rehabilitation eines Beamten i.R.d. Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 10.93

    Rede des Kultusministers - § 48 BRRG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gilt auch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134
    Die umfassende Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten gemäß § 45 BeamtStG zählt ebenso wie die umfassenden Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Dienstherrn zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (BVerwG, U. v. 22.5.1980 - 2 C 1.77 - RiA 1980, 237; U. v. 29.6.1995 - 2 C 10/93 - juris Rn. 22).

    Hierbei handelt es sich um einen Anspruch auf Erfüllung der geschuldeten Fürsorge (BVerwG, U. v. 29.6.1995 - 2 C 10/93 - juris Rn. 34; a.A. VGH Mannheim, U. v. 30.3.1982 - 4 S 118/80 - juris; B. v. 26.11.2009 - 4 S 1058/09 - juris: Ermessensentscheidung).

    Auch im Falle unzulässiger Kritik als Verwaltungsinternum kann der Beamte beanspruchen, dass der Dienstherr die Ansehensbeeinträchtigung für die Zukunft durch eine geeignete, nach Form und Adressatenkreis der beeinträchtigenden Äußerung entsprechende Erklärung ausräumt; Form und Inhalt der vom Dienstherrn geschuldeten Erklärung müssen auch hier der ansehensbeeinträchtigenden Äußerung möglichst entsprechen (BVerwG, U. v. 29.6.1995 a. a. O.).

    In den Gesprächen wurde auch der für eine Richtigstellung und Rehabilitation erforderliche Adressatenkreis herangezogen (BVerwG, U. v. 29.6.1995 a. a. O. juris Rn. 33; BayVGH, B. v. 14.8.2014 a. a. O. juris Rn. 13).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134
    Die Fürsorgepflicht kann es auch erfordern, dem Beamten Hilfen zu bieten, damit er sich gegen die unberechtigten Behauptungen und Anschuldigungen Dritter, die seine Amtsführung betreffen, zur Wehr setzen kann, sofern dem nicht wichtige öffentliche Belange entgegenstehen (vgl. BVerwG, U. v. 27.2.2003 - 2 C 10/02 - BVerwGE 118, 10).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 27.2.2003 - 2 C 10/02 - juris), wonach es im Einzelfall im Rahmen der Fürsorgepflicht geboten sein kann, den Namen eines Denunzianten zu nennen, der einen Beamten leichtfertig oder wider besseres Wissen der Korruption bezichtigt, damit dieser sich gegen Behauptungen und Anschuldigungen Dritter, die seine Amtsführung betreffen, zur Wehr setzen kann.

    In diesem Zusammenhang wurde nämlich auch ausgeführt, dass die sich gegebenenfalls aus der Fürsorgepflicht ergebenden Informationspflichten des Dienstherrn nicht ohne Einschränkung bestehen (BVerwG, U. v. 27.2.2003 a.a.O Rn. 20).

  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 ZB 12.2776

    Beamtenrecht; Fürsorgepflicht; Rehabilitation; Vorwurf widersprüchlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134
    1.2 Es hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab, in welcher Weise der Dienstherr zum Schutz eines Beamten vor Verleumdungen und ehrverletzenden Äußerungen einzuschreiten hat und unter welchen Voraussetzungen die Untätigkeit des Dienstherrn ein Rehabilitierungsinteresse des betroffenen Beamten auslöst (vgl. BVerwG, B. v. 11.9.2009 - 2 B 92.08 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 14.8.2014 - 3 ZB 12.2776 - juris Rn. 8).

    In den Gesprächen wurde auch der für eine Richtigstellung und Rehabilitation erforderliche Adressatenkreis herangezogen (BVerwG, U. v. 29.6.1995 a. a. O. juris Rn. 33; BayVGH, B. v. 14.8.2014 a. a. O. juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110

    Fürsorgepflicht; Universitätsprofessor; ansehensbeeinträchtigende

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134
    Dies verbietet es dem Dienstherrn nicht nur, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten (öffentlich) ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen, sondern gebietet es auch, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG, B. v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - juris; BayVGH, B. v. 26.3.2013 - 3 CE 13.110 - juris Rn. 56).

    Je schwerwiegender der Vorwurf gegenüber dem Beamten ist, desto deutlicher hat seine Zurückweisung durch den Dienstherrn zu erfolgen (vgl. BayVGH, B. v. 26.3.2013 - 3 CE 13.110 - juris Rn. 59).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z. B. BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838/839).
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134
    Dies verbietet es dem Dienstherrn nicht nur, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten (öffentlich) ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen, sondern gebietet es auch, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG, B. v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - juris; BayVGH, B. v. 26.3.2013 - 3 CE 13.110 - juris Rn. 56).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z. B. BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838/839).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 4 S 1058/09

    Widerruf von Leserbriefäußerungen eines Bürgermeisters

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134
    Hierbei handelt es sich um einen Anspruch auf Erfüllung der geschuldeten Fürsorge (BVerwG, U. v. 29.6.1995 - 2 C 10/93 - juris Rn. 34; a.A. VGH Mannheim, U. v. 30.3.1982 - 4 S 118/80 - juris; B. v. 26.11.2009 - 4 S 1058/09 - juris: Ermessensentscheidung).
  • BVerwG, 11.09.2009 - 2 B 92.08

    Verletzung der Fürsorgepflicht wegen fehlender Maßnahmen des Dienstherren gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134
    1.2 Es hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab, in welcher Weise der Dienstherr zum Schutz eines Beamten vor Verleumdungen und ehrverletzenden Äußerungen einzuschreiten hat und unter welchen Voraussetzungen die Untätigkeit des Dienstherrn ein Rehabilitierungsinteresse des betroffenen Beamten auslöst (vgl. BVerwG, B. v. 11.9.2009 - 2 B 92.08 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 14.8.2014 - 3 ZB 12.2776 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 1.77

    Notwendigkeit einer unverzüglichen polizeilichen Anzeige

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 3 ZB 13.2134
    Die umfassende Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten gemäß § 45 BeamtStG zählt ebenso wie die umfassenden Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Dienstherrn zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (BVerwG, U. v. 22.5.1980 - 2 C 1.77 - RiA 1980, 237; U. v. 29.6.1995 - 2 C 10/93 - juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1982 - 4 S 118/80

    Schutzpflicht des Dienstherrn gegenüber einem Beamten

  • VG München, 06.10.2021 - M 5 K 21.1541

    Gestellung von FFP2-Schutzmasken für Lehrer

    Es handelt sich dabei ebenso wie bei der umfassenden Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Dienstherrn um einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 1.77 - RiA 1980, 237; U.v. 29.6.1995 - 2 C 10/93 - Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 8, juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 22.2.2016 - 3 ZB 13.2134 - RiA 2017, 179, juris Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 24.05.2016 - B 5 K 14.106

    Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Dienstherrn wegen "Mobbings"

    Vergleichbare Regelungen enthalten bzw. enthielten auch § 78 Bundesbeamtengesetz (BBG) sowie Art. 86 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) a. F. Es handelt sich dabei ebenso wie bei der umfassenden Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Dienstherrn um einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwG, U. v. 22.5.1980 - 2 C 1.77 - RiA 1980, 237; U. v. 29.6.1995 - 2 C 10/93 - juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 22.2.2016 - 3 ZB 13.2134 - juris Rn. 8).
  • VG Cottbus, 24.07.2018 - 4 K 8/14

    Recht der Landesbeamten

    Es handelt sich bei der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ebenso wie bei der Treuepflicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn um hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 1.77 - juris Rn. 13; U.v. 29.6.1995 - 2 C 10/93 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 22.2.2016 - 3 ZB 13.2134 - juris Rn. 8).
  • VG München, 13.07.2017 - M 5 K 15.976

    Kein Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung - "Mobbing" durch den

    Es handelt sich bei der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ebenso wie bei der Treuepflicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn um hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 1.77 - juris Rn. 13; U.v. 29.6.1995 - 2 C-10/93 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 22.2.2016 - 3 ZB 13.2134 - juris Rn. 8).
  • VG München, 30.09.2021 - M 5 K 18.5832

    Schadensersatzpflicht des Dienstherrn bei falscher Auskunft nach

    Vergleichbare Regelungen enthalten bzw. enthielten auch § 78 Bundesbeamtengesetz (BBG) sowie Art. 86 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) a.F. Es handelt sich dabei ebenso wie bei der umfassenden Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Dienstherrn um einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 1.77 - RiA 1980, 237; U.v. 29.6.1995 - 2 C 10/93 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 22.2.2016 - 3 ZB 13.2134 - juris Rn. 8).
  • VG München, 17.04.2018 - M 5 K 16.5853

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf und Unterlassung einer kritischen Äußerung

    Dies verbietet es dem Dienstherrn zum einen, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten (öffentlich) ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen, gebietet es zum anderen aber auch, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - juris; BayVGH, B.v. 26.3.2013 - 3 CE 13.110 - juris Rn. 56; BayVGH, B.v. 22.2.2016 - 3 ZB 13.2134 - juris Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 30.06.2023 - B 5 K 22.895

    Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung, keine finanzielle

    Vergleichbare Regelungen enthalten bzw. enthielten auch § 78 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie Art. 86 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) a.F. Es handelt sich dabei ebenso wie bei der umfassenden Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Dienstherrn um einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 1.77 - RiA 1980, 237; U.v. 29.6.1995 - 2 C 10/93 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 22.2.2016 - 3 ZB 13.2134 - juris Rn. 8).
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